• Persönliche Beratung
  • Vorbeugende Maßnahmen
  • Erstellen Schriftstücken
  • Verhandlung mit Gläubigern
  • Vertretung vor Gerichten

Im Erstberatungsgespräch verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre finanzielle Situation.
Sie müssen dazu einfach nur die letzten Mahnungen Ihrer Gläubiger mitnehmen. Sollten Sie diese nicht mehr haben oder nicht mehr finden, auch kein Problem: Gehen Sie auf das für Sie zuständige Bezirksgericht und holen Sie sich Ihren Exekutionsregisterauszug, verlangen Sie aber bitte einen Einzelblattauszug. Welches Gericht für Ihren Wohnbezirk zuständig ist, erfahren sie unter Links.

Sobald ich den Überblick über ihre Schulden und Vermögen haben, erstelle ich eine Haushaltsrechnung mit Ihnen und stellen Ihnen anhand dessen mögliche Lösungen aus der Schuldenfalle dar.

Ich erstelle für Sie alle notwendigen Unterlagen, wie z. B.: Briefe, Anträge, Zahlungspläne, Gerichtsschreiben. Ich verhandle mit Ihren Gläubigern und selbstverständlich vertrete ich Sie in einem etwaigen Schuldenregulierungsverfahren.

Natürlich bin ich auch nach der erfolgreichen Regulierung für Sie da. Bei Fragen rufen Sie mich bitte einfach an!

Termine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung.